Aktionsplan Kupierverzicht beim Schwein

Das Tierschutzgesetz verbietet „das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (…) eines Wirbeltieres“. In Hinsicht der heutigen Schweinehaltung ist hier das kupieren des Ringelschwanzes gemeint. Der Eingriff ist im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation erlaubt. Diese Einzelfälle sind allerdings fast zur Routine geworden, wogegen jetzt mit dem „Aktionsplan Kupierverzicht“ vorgegangen wird.

Bundesweiter „Aktionsplan Kupierverzicht“ sieht die schrittweise Beendigung des Schwanzkupierens vor

Jeder Schweinehalter, der kupierte Tiere hält, muss bis zum 01.07.2019 die sogenannte „Tierhalter-Erklärung“ bei der zuständigen Behörde vorlegen. Die Erklärung ist 1 Jahr gültig.

Diese enthält u.a.

  • eine betriebsindividuelle Risikoanalyse
  • die Dokumentation von Ohren- und Schwanzverletzungen
  • Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen
  • eine Beurteilung von ausgewählten Risikofaktoren.

💡🧐Wissenswert! Das Kupieren (Kürzen) eines Ringelschwanzes soll das gegenseitige Schwanzbeißen verringern bzw. verhindern, da daraus Entzündungen entstehen können und dem Tier Schmerzen, Leid und Schäden zugeführt werden.

Verschiedene Möglichkeiten

1. Weiterhin alle Ferkel kupieren

Bei dieser Möglichkeit kupiert der Schweinehalter weiterhin ALLE Ferkel und hält auch AUSSCHLIESSLICH kupierte Tiere. Dafür muss aber wie oben schon beschrieben eine Tierhalter-Erklärung abgegeben werden. Der Umfang der Tierhalter-Erklärung ist in diesem Fall allerdings sehr groß. Es muss eine betriebsindividuelle Risikoanalyse durchgeführt werden, wenn möglich sogar zusammen mit dem Tierarzt oder Ihrem ActivePro Berater. Es muss auch dokumentiert werden, wie viele Schwanz- und Ohrenverletzungen im gesamten Bestand vorgefallen sind. Dazu kann einmal der Schlachthofbefund herangezogen werden, aber es muss auch mindestens zweimal jährlich eine Stichprobe gemacht werden.

Wenn die Daten vorliegen, können geeignete Optimierungsmaßnahmen vorgenommen werden:

  • Wenn der Anteil der Verletzungen kleiner oder gleich 2 % ist, ist nachfolgend ein Teil unkupierter Tiere zu halten (siehe 2. Möglichkeit).
  • Wer zwei Jahre lang mehr als 2 % Verletzungen hat, muss mit dem zuständigen Veterinäramt einen Maßnahmenplan abstimmen.

 

2. Kleine Gruppe unkupierter Tiere einstallen

Bei dieser Möglichkeit wird eine kleine Gruppe unkupierte Tiere eingestallt. Sie müssen mindestens 1 % der Plätze belegen und auch speziell gekennzeichnet werden (evtl. über farbige oder separate Ohrmarken). Aber auch bei dieser Methode muss eine Tierhalter-Erklärung abgegeben werden. Diese ist allerdings nicht so umfangreich wie bei der 1. Möglichkeit. In dieser Tierhalter-Erklärung müssen nur die Verletzungen bei den unkupierten Tieren dokumentiert werden. Eine Risikoanalyse wird nur empfohlen und ist nicht Hauptbestandteil der Erklärung.

Auch hier können wieder geeignete Verbesserungsmaßnahmen herangezogen werden:

  • Wenn der Anteil der Verletzungen kleiner oder gleich 2 % ist, gilt der Einstieg als gelungen und der Anteil unkupierter Tiere ist nach und nach zu erhöhen
  • Wenn der Anteil der Verletzungen über 2 % liegt, soll (wie unter Möglichkeit 1) geeignete Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der Tierhalter-Erklärung festlegen und umsetzen

Ablaufplan zur Einhaltung der Rechtsvorschriften

(Quelle: LGL Bayern: Ablaufplan zum Aktionsplan von Deutschland zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein, Stand: August 2018)

Ab dem 1. Juli 2019 dürfen ausschließlich kupierte Mastschweine nur noch dann eingestallt werden, wenn in den vorgehenden Produktionsstufen (Saugferkel, Ferkelaufzucht) bzw. in der Mast selbst mindestens 2 % der Schweine Schwanz- oder Ohrverletzungen aufweisen. Dazu sollen Tierhalter-Erklärungen zwischen den verschiedenen Produktionsstufen ausgetauscht werden können
Nachbarländer, aus denen Importferkel bezogen werden, sollen auch mit einbezogen werden. Verhandlungen und Gespräche darüber laufen aktuell.

Unter https://www.lgl.bayern.de/aktionsplan-kupierverzicht/ finden Sie eine Vorlage der Tierhalter-Erklärung und Risikoanalyse.

Weitere Informationen zur Haltung von unkupierten Schweinen erhalten Sie auch unter http://www.ringelschwanz.info/

Hilfe von ActivePro!

Um sicherzugehen, dass Sie bereits alle Maßnahmen zur optimalen Haltung realisiert haben, sollten Sie vor allem Ihre Rationen kontrollieren und anpassen. Hierfür können Sie sich ebenfalls gerne an Ihren ActivePro Berater wenden.

Unsere Produktempfehlung als organisches Beschäftigungsmaterial ist SuperCell. SuperCell kann auch problemlos für eine ad libitum Fütterung, in separaten Schalen und Futterspendern, verwendet werden. Durch hochwertige Komponenten fördert SuperCell zusätzlich die Darmgesundheit und sorgt für zufriedene Tiere.

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